Nachgefragt bei .... Dialog am PKG.
Mit Prof.Dr. Arloth, Landgerichtspräsident am Donnerstag, den 4. Dezember 2008 um 19:30 Uhr in der kleinen Aula des PKG
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Thema: Gefängnisse - Hochschulen des Verbrechertums?

 

Eine glückliche Inszenierung wollte es, dass Prof. Dr. Arloth wenige Tage vor seinem Vortrag am PKG zum Chef aller bayerischen Gefängnisse ernannt worden war. Insoweit erhielt sein überaus lebendiger, vorzüglich strukturierter und anschaulicher Vortrag zusätzliche Relevanz.

Anstieg der Gefangenenzahlen vor allem in den USA

Im Kittchen ist kein Zimmer frei – das ist mittlerweile eine Realität in sämtlichen demokratischen Staaten. Die Gefangenenzahl wächst dramatisch an. Alleine in den USA sind derzeit weit über zwei Millionen Menschen in Haft, das sind 3% der erwachsenen Bevölkerung. Ganz erheblich ist der Kostenfaktor von 41 Milliarden Dollar im Jahr; der Staat versucht Gelder einzusparen, indem er sogar diesen Sektor zu privatisieren versucht. In den letzten zehn Jahren hat sich die Gefangenenrate verdoppelt; allein in Texas sitzen ständig 5 % der Gesamtbevölkerung in Haft. Auf 100 000 Einwohner kommen 800 Gefangene. Eine ähnliche Situation gibt es in Europa allenfalls in Russland In Westeuropa liegt die Gefangenenquote pro 100 000 Einwohner bei 145, Deutschland liegt mit 95 Gefangenen im Mittelfeld.
Weshalb steckt man Menschen ins Gefängnis? Schutz der Allgemeinheit und Resozialisierung
Zum einen schützt man damit die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Zum anderen will der Staat die Straftäter resozialisieren und die Rückfallquote möglichst niedrig halten. Ein lebenslanges „Wegsperren“ käme dem Staat unverhältnismäßig teuer. Im Rechtsstaat muss die Straflänge im Verhältnis zur Tat stehen. Untersuchungen haben ergeben, dass 50-60 % aller Entlassenen erneut straffällig werden, bei den Jugendlichen sogar 70-80% , allerdings kommen „nur“ 45% erneut in Haft. Aber es gibt kaum Aussagen darüber, weshalb ein Rückfall erfolgte. Die Forschung weiß relativ wenig darüber, welche Maßnahmen sich wie bei wem auswirken.

Finanzielle Probleme

Die Vollzugspraxis ist auch ein finanzielles Problem. Resozialisierung erfordert einen erheblichen personellen Aufwand; In Deutschland kommt im Durchschnitt ein Bediensteter auf zwei bis drei Gefangene (Schweden 1:1; USA 1:25). Die Haftkosten eines Gefangenen belaufen sich in Deutschland zwischen 68 (Bayern) und 100 (Hamburg) € pro Tag je nach Bundesland. Das macht beispielsweise für Bayern ca. 12.500 Gefangene x 60 € x 360 Tage = 315 Millionen Euro. In der Bevölkerung besteht wenig Verständnis für eine Verbesserung der Unterbringung. Ein Drittel der Haftplätze sind Gemeinschaftshaftplätze, was dem Grundsatz der Einzelunterbringung eigentlich widerspricht. Bei einem Gefängnisneubau geht man von € 150 000 pro Haftplatz aus. Die neue Haftanstalt in Gablingen bei Augsburg mit ca. 600 Haftplätzen kostet etwa 90 Millionen Euro. Das ist teuer, aber wenn das Ziel der Strafe die Resozialisierung ist, muss auch die Anstalt auch hierfür konzipiert sein:

Ungünstige Prognosen für Langzeithäftlinge

Aufgrund einer immer großzügigeren Spruchpraxis bei der Strafaussetzung zur Bewährung und der weiteren Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafe befinden sich in den Anstalten zunehmend gefährliche Gefangene mit langzeitlichen Strafen und  ungünstigen Sozialprognosen, die einen erhöhten Sicherheitsstandard erfordern. (Drogengefährdete, Ausländische Strafgefangene, organisierte Kriminalität). Ein Behandlungsvollzug ist infolgedessen nur unter erschwerten Bedingungen möglich.

Welche Alternativen zum Strafvollzug gibt es?

Denkbar wären Fahrverbot als eigene Sanktion, Hausarrest als alternative Vollzugsform, Ausbau der Strafaussetzung bzw. Strafrestaussetzung zur Bewährung und Einführung der gemeinnützigen Arbeit als Hauptstrafe. Ob allerdings hierdurch eine wesentliche Entlastung des Strafvollzugs erreicht werden kann, mag dahingestellt bleiben. Gegen jede dieser Alternativen gibt es zahlreiche Einwände.

Infolgedessen ist eine generelle Ablösung des Strafvollzugs durch eine alternative Vollzugsform weder denkbar noch möglich.

Behandlung im Vollzug

Angesicht fehlender Alternativen bleibt die Frage, wie der Strafvollzug zukünftig organisiert werden sollte. Eine Prognose ist von gewissen Imponderabilien abhängig: dem rechtspolitischen Kurs des Gesetzgebers, der Spruchpraxis der Gerichte, den finanziellen Mittel des Vollzuges und vor allem von der gesamtgesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung. Aufgrund neuartiger Überwachungsmethoden wird das Ende des klassischen Strafvollzugs prophezeit, andererseits wird eine riesige Ausweitung und Ausbreitung des Strafvollzugs wie in den USA vorhergesagt. Beide Prognosen sind realitätsfern. Die Bevölkerung wird die Abschaffung der Freiheitsstrafe nicht akzeptieren. Ein Ende des hergebrachten Strafvollzugs durch alternative Sanktions- und Kontrollformen ist nicht in Sicht. In Deutschland werden die Gefangenenzahlen auch nicht nach dem Vorbild der USA dramatisch ansteigen. Die in den USA vereinzelt angewandte Regelung, wonach bei einem dritten strafrechtlichen Verstoß auch bei einem Ladendiebstahl 20 Jahre bis lebenslang verhängt werden können, ist mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unvereinbar.

Resumee

Das Ende des klassischen Strafvollzugs ist nicht in Sicht, spürbare Änderungen durch neuartige Sanktionen sind nicht zu erwarten. Die Problemfelder Überbelegung der Gefängnisse und besonders problematische Gefangenengruppen werden bleiben. Der Staat kann nur die Rahmenbedingungen für den Strafvollzug verbessern, damit Resozialisierung vermehrt gelingt. Hierbei kann die Forschung behilflich sein und Wege aufzeigen. Gefängnisse sind heutzutage keine Hochschulen des Verbrechertums, sondern die notwendige und richtige Antwort auf schwere Verbrechen. Allerdings gilt: Der Staat muss das bestmögliche für die Resozialisierung tun.

Lebhafte Diskussion im Forum und in kleinen Zirkeln

Wie sehr das Thema bei den jungen Menschen aktuell ist, zeigte die anschließende lebhafte Diskussion, zu der auch ehemalige Strafgefangen gekommen waren. Prof. Dr. Arloth konnte erheblichen Applaus und Zustimmung für seine Ausführungen ernten und suchte das Gespräch mit den Jugendlichen bis weit über den vorgesehenen zeitlichen Rahmen hinaus.
Schüler „dürfen“  2009 ins Gefängnis
Der übereinstimmende Wunsch der Zuhörerschaft war es dann auch, den Strafvollzug in bayerischen Gefängnissen in Augenschein zu nehmen. Prof. Dr. Arloth versprach den Schülern, einen Termin zu finden und sie ins Gefängnis zu begleiten, glücklicherweise aber nur auf Zeit.

 

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