Wie funktioniert Schule?

 linie

Informationen über das Zusammenspiel der verschiedenen Schulorgane

Was ist eigentlich die SMV?

Wer sitzt im Schulforum?

Worüber bestimmen Schulleitung und Lehrerkonferenz?

Welche Rolle spielt der Elternbeirat?

Hier ein kleiner Leitfaden für den ersten Überblick.

 

Die Schulleitung

 -   Die Schule wird vom Schulleiter nach außen vertreten.  

 -   Der Schulleiter ist für einen geordneten Schulbetrieb und den Unterricht verantwortlich.  

 -   Er ist gegenüber den Lehrkräften, dem sonstigen pädagogischen Personal, dem Verwaltungs- und Hauspersonal weisungsberechtigt.  

 

Grundlage: Art. 57 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)

 

Die Lehrerkonferenz

 -   An jeder Schule besteht eine Lehrerkonferenz.  

 -   Sie hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit sowie das kollegiale und pädagogische Zusammenwirken der Lehrkräfte an der Schule zu sichern.  

 -   Sie beschließt in den Angelegenheiten, die ihr durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Entscheidung zugewiesen sind.  

 -   Vorsitzender der Lehrerkonferenz ist der Schulleiter.  

Grundlage: Art. 58 u.a. BayEUG und Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO)

 

Der Elternbeirat

 -   Ihn gibt es an allen Schulen, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann.  

 -   An den Volksschulen werden außerdem Klassenelternsprecher gewählt. An Gymnasien, Real- und Wirtschaftsschulen können auf Antrag des Elternbeirates Klassenelternsprecher gewählt werden.  

 -   Der Elternbeirat vertritt die Erziehungsberechtigten der Schüler und die Eltern der volljährigen Schüler.  

 -   Der Vorsitzende beruft den Elternbeirat nach Bedarf zu Sitzungen ein, mindestens jedoch dreimal im Jahr. Er muss ihn einberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies beantragt.  

 -   Der Elternbeirat kann die Anwesenheit des Schulleiters sowie eines Vertreters des Aufwandsträgers verlangen.  

 -   Der Elternbeirat wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. 

 -   Die Zustimmung des Elternbeirates ist z.B. erforderlich für 

-         Schullandheimaufenthalte

-         Schulskikurse

-         Studienfahrten oder

-         Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches.

Grundlage: Art. 58 u.a. BayEUG und Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO)

 

Die Schülermitverantwortung (SMV)

 -   Zu ihren Aufgaben zählt vor allem das Durchführen von Veranstaltungen, die Übernahme von Ordnungsaufgaben, die Wahrnehmung der schulischen Interessen der Schüler und die Mithilfe bei der Lösung von Konflikten.  

 -   Die Aufgaben der SMV werden insbesondere wahrgenommen durch die Klassensprecher und ihre Stellvertreter, die Klassensprecherversammlung, durch den ersten, zweiten und dritten Schülersprecher und den Schülerausschuss.  

 -   Die drei Schülersprecher bilden den Schülerausschuss. Er kann im Namen der SMV dem Schulleiter, der Lehrerkonferenz, dem Elternbeirat, dem Schulforum oder einzelnen Lehrern Beschlüsse der Klassensprecherversammlung und Anregungen vortragen.  

Grundlage: Art. 58 u.a. BayEUG und Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO)

 

Das Schulforum

 -   An allen Schulen, an denen es einen Elternbeirat gibt - Ausnahme: Grundschule - wird ein Schulforum eingerichtet. Mitglieder sind: der Schulleiter, zwei von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkräfte, der Elternbeiratsvorsitzende, zwei vom Elternbeirat gewählte Mitglieder und der Schülerausschuss.  

 -   Den Vorsitz führt der Schulleiter.  

 -   Das Schulforum beschließt in Angelegenheiten, die ihm zur Entscheidung zugewiesen sind, mit bindender Wirkung für die Schule. In den übrigen Angelegenheiten gefasste Beschlüsse bedeuten Empfehlungen.  

 -   Folgende Entscheidungen werden im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen (Einvernehmen bedeutet: ohne Zustimmung des Schulforums ist keine Erledigung des Themas durch Schulleiter oder die Lehrerkonferenz möglich):  

-         die Entwicklung eines eigenen Schulprofils

-         Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs

-         Pausenordnung und Pausenverpflegung

-         Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens.

 -   Das Schulforum hat weiter das Recht zu folgenden Themen gehört zu werden:  

-         wesentliche Fragen der Schulorganisation, soweit nicht eine Mitwirkung der Erziehungsberechtigten vorgeschrieben ist

-         Fragen der Schulwegsicherheit und der Unfallverhütung in Schulen

-         Baumaßnahmen im Bereich der Schule

-         Grundsätze der Schulsozialarbeit

-         Namensgebung einer Schule.

 -   Kann eine einvernehmliche Regelung nicht in angemessener Zeit herbeigeführt werden, legt der Schulleiter die Angelegenheit der Schulaufsichtsbehörde vor, die eine Entscheidung trifft.  

Grundlage: Art. 58 u.a. BayEUG und Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO)

 

Der Förderverein

Er ist keine Einrichtung "innerhalb der Schule", auch wenn er für die Schule tätig ist und sie finanziell unterstützt. Es handelt sich um einen eingetragenen Verein, der eigenständig handelt und nicht dem Schulleiter untersteht.

 Zitiert nach: EZ (ElternZeitschrift 2/02, S. 16 F.) sowie LEV aktuell 2/2003

 

<< zurück >>

 
     

 

 

 
   
impressum