10 "goldene" Regeln
für Eltern-Lehrer-Gespräche:
1. Lassen Sie die Emotionen zu Hause.
2. Verlieren Sie das Ziel nicht aus den Augen: Es gilt ein Problem zu lösen.
3. Kämpfen Sie nicht gegen den Lehrer.
4. Suchen Sie mit ihm gemeinsam nach Lösungen.
5. Gehen Sie nicht in die Sprechstunde, um es dem Lehrer "mal zu zeigen".
6. Vermeiden Sie den Eindruck, dass Sie nichts von ihm halten.
7. Geben Sie dem Lehrer die Möglichkeit zu Erklärungen.
8. Verlieren Sie sich nicht in Nebensächlichkeiten.
9. Erwarten Sie keine "fertigen" Lösungen.
10. Versuchen Sie, sich in die Rolle des Lehrers zu versetzen.
Quelle: ElternZeitschrift 2/2002 S. 6 f.;
Außerdem
Sprechen
Sie mit dem Elternbeirat!
Er kann Hilfestellung
für Gespräche bieten.
| Die Schule ist
verpflichtet, engen Kontakt zu den Erziehungsberechtigten zu halten und sie z.B.
über absinkende Leistungen oder sonstige wesentliche Schwierigkeiten ihres
Kindes möglichst frühzeitig zu unterrichten. Die Unterrichtung muss schriftlich
erfolgen. |
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Pflichten der Schule |
| Sie sind verpflichtet, die
Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. So sollen sie z.B. dafür sorgen,
dass ihr Kind regelmäßig die Hausaufgaben erledigt, sich hinreichend auf den
Unterricht vorbereitet und die für den jeweiligen Tag notwendigen
Unterrichtsmaterialien mit in die Schule bringt. |
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Pflichten der Eltern |
Eltern und Lehrer sehen ein
Kind jeweils aus ihrer Perspektive.
Naturgemäß kommt es deshalb
immer wieder zu Konflikten zwischen beiden Parteien. Diese sollten in der
Sprechstunde angesprochen und gelöst werden.
Ansprechpartner ist immer
zuerst die jeweilige Lehrkraft.
Erst dann ist der Verbindungslehrer oder der Schulleiter hinzuzuziehen.
Welche Lehrkräfte am PKG
Verbindungslehrer sind, ist in der Vitrine in der großen Halle zu finden.
Bei fachlichen Fragen (z.B.
Waren die Anforderungen für die Jahrgangsstufe angemessen?) stehen die Fachbereichslehrer für ein Gespräch zur Verfügung. Wer im jeweiligen Fach
Fachbetreuer ist, kann dem Jahresbericht entnommen oder im Sekretariat erfragt
werden.
Kann auch hier und im
Gespräch mit der Schulleitung keine Lösung gefunden werden, steht den Eltern der
Weg zum Ministerialbeauftragten frei (Adresse ist beim Elternbeirat oder
der Schulleitung zu erfragen).
Der Ministerialbeauftragte
handelt im Auftrag des Kultusministeriums und hat die unmittelbare Aufsicht über
die Gymnasien in seinem Aufsichtsbezirk.
Er ist z.B. zuständig für
vergleichbare Leistungsanforderungen, für die Zuweisung oder Entlassung von
Schülern oder die Entscheidung bei Beschwerden gegen die Notengebung. Auch
Eltern können sich direkt an ihn wenden.
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Leitfaden für Konfliktfälle |
Quelle: Karl, Winfried: Hilfen für die Arbeit des Elternbeirates am Gymnasium, in:
Grundlagen für die Mitwirkung der Eltern an bayerischen Schulen und
Tageseinrichtungen für Kinder, Hrsg.: Hanns-Seidel-Stiftung e.V., München 2002,
S. 135 ff.
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